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Keine Studiengebühren 

Nach langer, zum Teil sehr kontroverser Diskussion in Hochschulen, Politik und Öffentlichkeit ist das sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes nunmehr (HRG) in Kraft. Es schreibt die Freiheit von Studiengebühren für das Erststudium sowie für ein darauf aufbauendes Masterstudium fest. Die HRG-Novelle führt darüber hinaus Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelangebot an den deutschen Hochschulen ein. Damit soll unter anderem eine noch stärkere Internationalisierung des Hochschulsystems erreicht werden. In Deutschland gibt es derzeit bereits mehr als 1000 Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister.

Das neue Gesetz regelt bundesweit auch die studentische Vertretung an den Hochschulen. Es enthält konkrete Vorgaben für die Rechte und Pflichten der verfassten Studierendenschaften, durch deren Umsetzung man sich mehr Interesse der Studierenden an ihren Vertretungen erhofft.

Für die Betroffenen ist vor allem eine enthaltene Übergangsregelung für das neue Befristungsrecht, das den Qualifizierungsweg des wissenschaftlichen Nachwuchses auf zwölf Jahre beschränkt, von Bedeutung. Gesichert ist mit der Klausel, dass wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit unter alten Festlegungen aufgenommen haben, bis zum 28. Februar 2005 beschäftigt werden können. Für studentische Hilfskräfte existiert eine vergleichbare Möglichkeit der Verlängerung bis zum 28. Februar 2003.

pg

Das gesamte Hochschulrahmengesetz in der aktuellen Fassung ist abrufbar unter http://www.bmbf.de/pub/hrg_20020815.pdf.

 

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[Letzte Aktualisierung 22.059.2002 Steffi Knappe]