| Keine Studiengebühren
Nach langer, zum Teil sehr kontroverser Diskussion in
Hochschulen, Politik und Öffentlichkeit ist das sechste Gesetz zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes nunmehr (HRG) in Kraft. Es schreibt die Freiheit von
Studiengebühren für das Erststudium sowie für ein darauf aufbauendes Masterstudium
fest. Die HRG-Novelle führt darüber hinaus Bachelor- und Masterstudiengänge als
Regelangebot an den deutschen Hochschulen ein. Damit soll unter anderem eine noch
stärkere Internationalisierung des Hochschulsystems erreicht werden. In Deutschland gibt
es derzeit bereits mehr als 1000 Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus
und Master/Magister.
Das neue Gesetz regelt bundesweit auch die studentische Vertretung an den Hochschulen.
Es enthält konkrete Vorgaben für die Rechte und Pflichten der verfassten
Studierendenschaften, durch deren Umsetzung man sich mehr Interesse der Studierenden an
ihren Vertretungen erhofft.
Für die Betroffenen ist vor allem eine enthaltene Übergangsregelung für das neue
Befristungsrecht, das den Qualifizierungsweg des wissenschaftlichen Nachwuchses auf zwölf
Jahre beschränkt, von Bedeutung. Gesichert ist mit der Klausel, dass wissenschaftliche
und künstlerische Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit unter alten Festlegungen aufgenommen
haben, bis zum 28. Februar 2005 beschäftigt werden können. Für studentische
Hilfskräfte existiert eine vergleichbare Möglichkeit der Verlängerung bis zum 28.
Februar 2003.
pg
Das gesamte Hochschulrahmengesetz in der aktuellen Fassung ist abrufbar unter http://www.bmbf.de/pub/hrg_20020815.pdf.
Titelthema
| Uni Aktuell | Forschung | Studiosi | Personalia | Vermischtes
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[Letzte Aktualisierung 22.059.2002 Steffi
Knappe] |